Was Sie als Arbeitgeber beachten müssen
Ihre Mitarbeiter haben einen Rechtsanspruch auf die betriebliche Altersvorsorge in Form der Direktversicherung. Diesem müssen Sie unbedingt nachkommen, wenn Sie sich vor späteren Schadensersatzforderungen schützen möchten. Die ersten entsprechenden Urteile sind beim Arbeitsgericht gesprochen.
Nutzen Sie unseren Beratungsservice. Wir bieten Ihren Mitarbeitern die betriebliche Altersvorsorge hoch qualitativ an und installierten die bAV in Ihrer Firma. Angestellte, welche nicht von der bAV Gebrauch machen möchten, werden mittels einer Beraterquittung über die Möglichkeit der bAV informiert und müssen Ihre Ablehung schriftliche bestätigen.
Sie als Arbeitgeber haben somit den Nachweis, Ihrer Beratungs- und Sorgfaltspflicht nachgekommen zu sein. Spätere Rechtsansprüche gegen Sie sind somit ausgeschlossen.
In einem persönlichen Gespräch zeigen wir Ihnen gern die Möglichkeiten der bAV detailiert auf.
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