Produktwesen
Die herkömmliche Rentenversicherung unterliegt den gleichen Bedingungen wie die Lebensversicherung, nur dass im Todesfall keine feste Todesfallsumme definiert ist.
Auch hier treten steuerlicher Aspekte während der Einzahlungsphase nicht auf. Dafür sind die Leistungen im Rentenalter nur zu 50% steuerpflicht. Speziell für Menschen mit anderen Einkünften, z.B. Vermieter von Immobilien, die auch im Rentenalter weiter zu erwarten sind, bietet sich diese Form sehr an.
Die Auszahlung erfolgt entweder als lebenslange monatliche Rente, oder in einer Summe (Kapitalwahlrecht).
Je nach Anlagewunsch werden Ihren Beiträge in festverzinsliche Wertpapiere oder in Fonds investiert. Sollten Sie sich für die konventionelle Variante entscheiden, sichern wir Ihnen sogar eine garantierte Ablaufleistung zu. So können Sie Ihre Altersvorsorge fest planen.
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