Sehhilfen und Zuzahlungsübernahme
Kassenpatienten zahlen zu
Als Kassenpatient müssen Sie überall zuzahlen oder bekommen gar keine Leistung mehr aus der gesetzlichen Krankenversicherung. Speziell die Kosten für Sehhilfen gehen zu 100% zu Ihren Lasten. Aber auch die Kostenbeteiligung bei Heil- oder Hilfsmitteln, bei stationären Krankenhausaufenthalten oder bei den Medikamenten können spürbar ins Geld gehen.
Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, diese Kostenpositionen preisgünstig abzusichern. Wählen Sie aus unseren ambulanten Ergänzungsversicherungen den Tarif, welcher Ihrer Wunschabsicherung entspricht.
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Brillenträger aufgepasst!
Speziell für Brillenträger oder Menschen mit Sehhilfen bieten wir die Möglichkeit, die Erstattung für Sehhilfen, je nach Tarif, auf bis zu 375 Euro anzuheben.
Die Auszahlung der Leistungen für Sehhilfen ist nicht an eine medizische Notwendigkeit oder eine Veränderung Ihrer Sehstärke gebunden.
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* max. 1250 Euro pro Versicherungsjahr
** Ausnahme: Kinder und Schwerbehinderte
Übernahme der gesetzlichen Zuzahlungen zu 100%
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