Pflegetagegeldversicherung - Sicherheit im Alter
Fallen Sie Ihren Kindern nicht zur Last
Der Pflegefall ist leider ein immer häufiger auftretender Zustand, welcher sich speziell bei älteren Menschen darstellt. Je nach Höhe der vorliegenden Pflegestufe ist die betreuerische Aufwand unterschiedlich hoch und intensiv. Von der häuslichen Pflege durch den Ehepartner bis zur Unterbringungen in einem professionellen Pflegeheim sind die Konsequenzen der Pflegebedürftigkeit weitreichend.
In diesem Zusammenhang entstehen jedoch auch Kosten, welche mehrere tausend Euro pro Monat betragen könnnen. Die gesetzliche Pflegeversicherung stemmt einen Teil dieser finanziellen Belastungen, aber bei weitem nicht alles. Die Differenz müssen Sie selbst tragen - oder wenn Sie dies nicht können, Ihre Angehörigen bzw. Kinder. Wollen Sie Ihren Kindern zur Last fallen ?
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Die Pflegegeldversicherung schafft Unabhängigkeit
Sichern Sie diese Differenzkosten frühzeitig und besonders günstig ab. Wir bieten Ihnen eine Pflegegeldversicherung, welche im Fall Ihrer Pflegebedürftigkeit Ihre Kinder und Angehörigen vor finanziellen Rückgriffen schützt.
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Pflegegeldtarife
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Pflegestufe I
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Leistungsanspruch besteht nur, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist. In diesem Fall zahlen wir 30% des vereinbarten Tagessatz.
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Leistungsanspruch besteht nur, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist. In diesem Fall zahlen wir 30% des vereinbarten Tagessatz.
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Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 30% des vereinbarten Tagessatz.
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Pflegestufe II
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Leistungsanspruch besteht nur, wenn die Pflegebedürftigkeit durch einen Unfall eingetreten ist. In diesem Fall zahlen wir 60% des vereinbarten Tagessatz.
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Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 60% des vereinbarten Tagessatz.
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Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 60% des vereinbarten Tagessatz.
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Pflegestufe III
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Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 100% des vereinbarten Tagessatz.
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Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 100% des vereinbarten Tagessatz.
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Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 100% des vereinbarten Tagessatz.
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Härtefall
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Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 150% des vereinbarten Tagessatz.
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Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 150% des vereinbarten Tagessatz.
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Es besteht ein grundsätzlicher Leistungsanspruch. Wir zahlen 150% des vereinbarten Tagessatz.
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