Mit der Rentenrefom 1997 / 1998 wurde Ihr Rentenanspruch um 5% minimiert. Um diese neue, zusätzliche Rentenlücke auszugleichen, führte die Regierung 2001 die Riester Rente und somit die Riester Zulagen ein.
Riester Zulagen sind Staatsgelder, welche auf Antrag und bei Vorliegen eines entsprechenden Förderproduktes jährliche an den Zulagenempfänger überwiesen werden.
Zulage bekommt gundsätzlich jeder, der sich ein einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis befindet. Folgich sind selbstständige Unternehmer nicht förderfähig.
Um jedoch eine gewisse Gleichheit herzustellen, sind nicht förderfähige Personen, welche mit einem direkt Zulagenberechtigten verheiratet sind, indirekt förderfähig. Sie bekommen Ihre Zulagen auf einen separaten Zulagenvertrag gezahlt.
Woher kommt das Riestergeld ?
Die Riester Förderung wird aus extra dafür bereitgestellten steuerlichen Mitteln bestritten. Jährlich 5 Milliarden Euro stehen zur Abholung durch den Zulagenempfänger bereit. Es werden weniger als 2 Milliarden Euro tatsächlich ausbezahlt. Der Rest verfällt zu Gunsten des Staatshaushalts.
Sie zahlen folglich die Riester Zulagen selbst - in Form von Steuern. Holen Sie sich also unbedingt Ihre Zulagen ab! Holen Sie sich Ihrer Steuern wieder!
Wie hoch sind die Zulagen?
Die Höhe der Riesterzulagen ist abhängig von Ihrem Familienstand. Die Förderung wird pro Erwachsenen und pro Kind berechnet. Zu den Geldleistungen bekommen Sie, je nach Einkommenssituation, eine zusätzliche Steuerrückerstattung ausbezahlt.
Um in den Genuss der Riester Förderung zu kommen, müssen Sie einen Eigenanteil leisten. Dieser ist ebenfalls einkommensabhängig.
Nutzen Sie unseren Riester Online Rechner und erfahren Sie, was Sie vom Staat bekommen und wie hoch Ihr Eigenbeitrag sein muss.