Unfallversicherung - alle 7 Sek. notwendig

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Unfallversicherung - alle 7 Sek. notwendig

Alle 7 Sekunden passiert ein Unfall

Schrecklich, aber tatäschlich - alle 7 Sekunden kommt es in Deutschland zu einem Unfall. Zum Glück sind darunter auch viele "harmlose" und nicht so schlimme Unfälle, aber auch jede Menge schwere!

Die Folgen eines Unfalls sind sehr unterschiedlich und können von FOLGENLOS bis zum bleibenden Körperschaden (INVALIDITÄT) alles beinhalten.

Und genau an diesem Punkt setzt die private Unfallversicherung an. Sollte ein Unfall nicht folgendlos ausheilen, so werden Sie mit mehr oder minder starken Beeinträchtigungen Ihr Leben fortsetzen müssen.

 
  

Ein schwerer Unfall führt zu:

  • Einkommensverlust bis hin zur Berufs- und Erwerbsunfähigkeit
  • Umzug in eine behindertengerechte Wohung oder Umbau der eigenen Immobilie
  • Neuanschaffung oder behindertengerechter Umbau des eigenen PKWs
  • Pflegebedürftigkeit
  • langen Krankenhausaufenthalten
  • Minderung der Lebensqualität
 
  

Freizeitunfälle ohne Versicherungsschutz

Sicherlich haben Sie schon davon gehört, dass im Rahmen Ihrer Sozialversicherungsabgaben (bei Angestellten) auch Beiträge zur gesetzlichen Unfallversicherung entrichtet werden.

Diese Form der Absicherung ist jedoch nur sehr eingeschränkt wirksam. Die gesetzliche Unfallversicherung tritt nur ein, wenn folgende Punkte erfüllt sind:

- Der Unfall muss sich während der Arbeitszeit oder auf dem direkten Hin- oder Heimweg zur Arbeitsstätte ereignet haben
- Der Unfall muss mindestens eine Körperbeeinträchtigung von 20% verursachen

Alle andern Unfälle, z.B. der Freizeitunfall, sind nicht über die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert.

Schützen Sie sich vor den oft drastischen Folgen eines Unfall mit der privaten Unfallversicherung der Württembergische Vers. AG. Anders als die gesetzliche gewährt die private Unfallversicherung - auf Arbeit oder in der Freizeit.

 
  

Leistungsbausteine Unfallversicherung

Invaliditätsleistung  Invalidität liegt vor, wenn Sie nach einem Unfall einen bleibenden Körperschaden beklagen. Ist dies der Fall, wird an Hand eines ätzlichen Gutachtes der Invaliditätsgrad festgestellt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung der fälligen Leistung aus der Unfallversicherung.

Die Indavlidität sollte mindestens mit 50.000 Euro abgesichert sein.  
Progession  Führt zu einer deutlichen Verbesserung der Invaliditätsleistung. Speziell geringere bleibende Köperschädigungen werden höher ersetzt.

Ja nach Grad der Progession kann diese zwischen 350% bis 500% liegen. 
Übergangsleistung  Die Invaliditätsleistung wird in der Regel erst nach 12 Monaten, gerechnet vom Unfalltag, gezahlt. Dieser Zeitraum ist notwendig, um die Höhe der Invaliditätsleistung genau feststellen zu könnne.

Um finanzielle Engpässe besser überbrücken zu können, zahlen wir die vereinbarte Übergangsleistung bereits nach 6 Monaten aus. 
Unfallrente  Ab einer Invalidität von min. 50% zahlen wir die vereinbarte Unfallrente lebenslänglich aus. Sie dient als Einkommensersatz.

Mit der verbesserten Unfallrente bekommen Sie ab 75% Invalitität das Doppelte der vereinbarten Unfallrente ausgezahlt. 
Krankenhaustagegeld  Für jeden Tag der vollstationäre Behandlung zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld.

Zusätzlich bekommen Sie beitragsfrei das Genesungsgeld, welches dem Krankenhaustagegeldsatz entspricht.  
Todesfallleistung  Tritt nach einem Unfall der Tod ein, so zahlen wir die vereinbarte Todesfallleistung an den bezugsberechtigte Person aus. 
Bergungskosten  Sollten Sie nach einem Unfall geborgen werden müssen, so tragen wir die Kosten. Bis max. 10.000 € in Deutschland und 20.000 € im Ausland stehen hierfür zur Verfügung. 
Reha Management  Sollten Sie nach einem Unfall bleibende Körperschädigungen beklagen, so stehen diverse Behördenwegen ins Haus. Speziell die Sozialversicherungen müssen jetzt kontaktiert und die möglichen Geldleistungen abgerufen werden.

WIr unterstützen Sie dabei und zahlen die Kosten für die professionell Beratung. 
TOP Baustein  Entgegen dem eigentlichen Versicherungsbegriff werden folgende Ereignisse bzw. Erkrankungen im Rahmen der Unfallversicherung mitversichert:
  • Nahrungsmittelvergiftungen
  • Unfälle nach Herzinfarkt, Zuckerschock oder Schlaganfall
  • bestimmte Impfschäden oder Infektionskrankheiten durch Insektenstiche
Kostenfrei mitversichert
  • Zeckenbiss und die daraus entstehenden Folgen
  • Hobbytaucher - z.B. Trommelfellverletzung oder Caisson-Krankheit
 
  

Beratung & Angebot

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