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Invaliditätsleistung
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Invalidität liegt vor, wenn Sie nach einem Unfall einen bleibenden Körperschaden beklagen. Ist dies der Fall, wird an Hand eines ätzlichen Gutachtes der Invaliditätsgrad festgestellt. Dieser ist Grundlage für die Berechnung der fälligen Leistung aus der Unfallversicherung.
Die Indavlidität sollte mindestens mit 50.000 Euro abgesichert sein.
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Progession
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Führt zu einer deutlichen Verbesserung der Invaliditätsleistung. Speziell geringere bleibende Köperschädigungen werden höher ersetzt.
Ja nach Grad der Progession kann diese zwischen 350% bis 500% liegen.
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Übergangsleistung
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Die Invaliditätsleistung wird in der Regel erst nach 12 Monaten, gerechnet vom Unfalltag, gezahlt. Dieser Zeitraum ist notwendig, um die Höhe der Invaliditätsleistung genau feststellen zu könnne.
Um finanzielle Engpässe besser überbrücken zu können, zahlen wir die vereinbarte Übergangsleistung bereits nach 6 Monaten aus.
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Unfallrente
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Ab einer Invalidität von min. 50% zahlen wir die vereinbarte Unfallrente lebenslänglich aus. Sie dient als Einkommensersatz.
Mit der verbesserten Unfallrente bekommen Sie ab 75% Invalitität das Doppelte der vereinbarten Unfallrente ausgezahlt.
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Krankenhaustagegeld
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Für jeden Tag der vollstationäre Behandlung zahlen wir das vereinbarte Krankenhaustagegeld.
Zusätzlich bekommen Sie beitragsfrei das Genesungsgeld, welches dem Krankenhaustagegeldsatz entspricht.
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Todesfallleistung
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Tritt nach einem Unfall der Tod ein, so zahlen wir die vereinbarte Todesfallleistung an den bezugsberechtigte Person aus.
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Bergungskosten
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Sollten Sie nach einem Unfall geborgen werden müssen, so tragen wir die Kosten. Bis max. 10.000 € in Deutschland und 20.000 € im Ausland stehen hierfür zur Verfügung.
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Reha Management
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Sollten Sie nach einem Unfall bleibende Körperschädigungen beklagen, so stehen diverse Behördenwegen ins Haus. Speziell die Sozialversicherungen müssen jetzt kontaktiert und die möglichen Geldleistungen abgerufen werden.
WIr unterstützen Sie dabei und zahlen die Kosten für die professionell Beratung.
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TOP Baustein
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Entgegen dem eigentlichen Versicherungsbegriff werden folgende Ereignisse bzw. Erkrankungen im Rahmen der Unfallversicherung mitversichert:
- Nahrungsmittelvergiftungen
- Unfälle nach Herzinfarkt, Zuckerschock oder Schlaganfall
- bestimmte Impfschäden oder Infektionskrankheiten durch Insektenstiche
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Kostenfrei mitversichert
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- Zeckenbiss und die daraus entstehenden Folgen
- Hobbytaucher - z.B. Trommelfellverletzung oder Caisson-Krankheit
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